Energieausweis -
Pflicht & Mehrwert für Immobilieneigentümer
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie? Wir kümmern uns persönlich darum.
Ein Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiges Dokument, das Kauf- oder Mietinteressenten auf einen Blick die Energieeffizienz einer Immobilie zeigt.
Unterschieden wird hierbei zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Beide Arten sind ab dem Tag der Austellung 10 Jahre gültig.
Gemeinsam mit unseren Partnern erstellen wir einen rechtssicheren Energeieausweis für den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Unsere Leistungen im Bereich Energieausweis:
1. Prüfung der Anforderungen:
• Wir klären, ob für Ihre Immobilie ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis erforderlich ist
• Berücksichtigung von Ausnahmen, z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden
2. Unterstützung bei der Erstellung:
• Vermittlung an qualifizierte Energieberater und zertifizierte Aussteller
• Organisation aller benötigten Unterlagen, wie Baupläne oder Heizkostenabrechnungen
3. Rechtliche Sicherheit:
• Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz)
• Beratung, wie die Angaben im Energieausweis optimal in Ihr Exposé integriert werden
4. Steigerung der Vermarktungschancen:
• Darstellung der Energieeffizienzklasse als Verkaufsargument
• Tipps zur Optimierung der Energiewerte, z. B. durch kleinere Sanierungsmaßnahmen
Häufige Fragen rund um das Thema Energieausweis:
Rechtliche Pflicht: Seit 2014 ist die Vorlage des Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung verpflichtend.
Transparenz: Zeigt potenziellen Käufern oder Mietern die zu erwartenden Energiekosten.
Vertrauensaufbau: Ein aktueller Energieausweis signalisiert Professionalität und Seriosität.
Verbrauchsausweis: Basierend auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre.
Bedarfsausweis: Berechnet den Energiebedarf anhand von Gebäudezustand und Technik.
Das hängt von Ihrer Immobilie ab:
• Für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten oder nach 1978 erbauten Immobilien reicht ein Verbrauchsausweis.
• Ältere Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten benötigen einen Bedarfsausweis.
Ohne Energieausweis drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Zudem kann es das Vertrauen von Käufern oder Mietern beeinträchtigen.