Immobilie vermieten -

mit Erfahrung, Sorgfalt und den passenden Mietern

Sie möchten eine Immobilie vermieten? Wir kümmern uns persönlich darum.

Immobilienmakler Bernhard Wirth

 

Beim Vermieten einer Immobilie sind sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung entscheidend, um den idealen Mieter zu finden und eine langfristige Vermietung sicherzustellen.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sorgen dafür, dass die Vermietung Ihrer Immobilie reibungslos und erfolgreich verläuft.

Unsere Leistungen umfassen eine fundierte Analyse des Mietmarktes, die Erstellung eines ansprechenden Exposés mit hochwertigen Fotos sowie die gezielte Vermarktung Ihrer Immobilie über alle relevanten Kanäle.

Dank unserer Marktkenntnis und einem starken Netzwerk finden wir schnell passende Mietinteressenten und übernehmen für Sie die Besichtigungen, Auswahlgespräche und die Vertragsabwicklung.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz – wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Immobilie unkompliziert und sicher vermieten.

 

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Wie läuft der Verkauf Ihrer Immobilie ab?

 

Bewertung Ihrer Immobilie durch Herrn Berhard Wirth sowie mit Hilfe der Bewertungsplattform PriceHubble

Besprechung über die weitere Vorgehensweise und einholen der notwendigen Unterlagen

Fotografieren aller notwendigen Räume

Erstellung eines attraktiven Exposés

Vermarktung Ihrer Immobilien auf namhaften Immobilienportalen (www.immowelt.de / www.immoscout.de)

Bei Bedarf präsentieren wir Ihre Immobilie auch auf unseren Social-Media-Kanälen

Vermittlung Ihrer Immobilie an einen unserer Bestandskunden

Durchführung aller notwendigen Besichtigungstermine

Erstellung der Mietverträge inkl. aller notwendigen Vereinbarungen

 

Häufige Fragen rund um das Thema Immobilienvermietung:

Was muss ich bei der Mietkaution beachten?

1. Höhe der Mietkaution

In Deutschland darf die Mietkaution maximal das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen (§ 551 BGB). Höhere Kautionsforderungen sind gesetzlich unzulässig.

2. Zahlungsmodalitäten

Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist bei Mietbeginn fällig, die weiteren in den Folgemonaten.

3. Kautionsformen

Am häufigsten wird die Mietkaution als Barkaution hinterlegt, d.h., der Betrag wird auf ein Treuhandkonto überwiesen. Alternativ sind auch Kautionssparbücher, Bankbürgschaften oder Kautionsversicherungen zulässig, wenn der Vermieter diese akzeptiert.

4. Anlagepflicht der Mietkaution

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen und zinsbringend auf einem speziellen Kautionskonto anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und werden bei Rückzahlung der Kaution ausgezahlt.

5. Verwendung der Kaution

Der Vermieter darf die Kaution zur Deckung offener Mietschulden oder zur Begleichung von Schäden verwenden, die über normale Abnutzung hinausgehen. Der Mieter hat ein Anrecht darauf, dass alle anderen Kautionsbeträge nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden.

6. Rückzahlung der Kaution

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine angemessene Frist von in der Regel drei bis sechs Monaten, um die Kaution abzurechnen und zurückzuzahlen. Diese Frist dient dazu, mögliche noch offene Nebenkostenabrechnungen oder Schäden zu berücksichtigen.

7. Anspruch auf Zinsen

Der Mieter hat Anspruch auf die während der Mietdauer erzielten Zinsen. Der Zinsanspruch erhöht den Rückzahlungsbetrag der Kaution und muss mit ausgezahlt werden.

Wonach richtet sich die Höhe der Monatsmiete?

Die passende Miethöhe hängt von mehreren Faktoren ab und sollte sowohl den aktuellen Marktbedingungen als auch den Besonderheiten der Immobilie entsprechen. Hier sind einige wichtige Anhaltspunkte:

Vergleich mit dem lokalen Mietspiegel

Der Mietspiegel bietet eine Orientierung, welche Mieten in der Umgebung für vergleichbare Immobilien üblich sind. Faktoren wie Wohnlage, Baujahr und Ausstattung fließen hier ein und helfen, die Mietspanne besser einzuschätzen.

Zustand und Ausstattung der Immobilie

Renovierte oder modern ausgestattete Wohnungen, z.B. mit Einbauküche oder Balkon, rechtfertigen meist eine höhere Miete. Auch besondere Ausstattungen wie hochwertige Böden, energiesparende Fenster oder Smart-Home-Technik können den Mietpreis erhöhen.

Wohnungsgröße und Raumaufteilung

Wohnungen mit einer effizienten Raumaufteilung oder Extras wie Gäste-WCs und Abstellräumen sind oft besonders gefragt und können eine höhere Miete erzielen.

Marktentwicklung und Nachfrage

Die Mietpreise können je nach Nachfrage stark variieren. In begehrten Gegenden sind höhere Mieten üblich, während in weniger gefragten Lagen die Preise tendenziell niedriger sind. Ein aktueller Marktvergleich gibt hier Aufschluss.

Was ist bei der Nebenkostenabrechnung zu beachten?

Die Nebenkostenabrechnung listet alle Betriebskosten auf, die zusätzlich zur Grundmiete einer Immobilie anfallen. Sie enthält typische Posten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Gebäudereinigung. Nachfolgemnd sind die wichtigsten Punkte zur Nebenkostenabrechnung:

Abrechnungszeitraum und Fristen

Die Abrechnung erfolgt in der Regel jährlich, und der Vermieter hat zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, diese zu erstellen. Mieter haben anschließend das Recht, die Abrechnung zu prüfen.

Umlagefähige Kosten

Zu den umlegbaren Nebenkosten zählen z.B. die Heizkosten, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Gartenpflege und Versicherungen für das Gebäude. Reparaturen oder Instandhaltungskosten gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten und dürfen nicht auf Mieter übertragen werden.

Einblick in die Belege

Mieter haben das Recht, die Originalbelege der abgerechneten Kosten einzusehen, um die Berechnung nachzuvollziehen. Dies schafft Transparenz und Vertrauen.

Prüfen von Nachzahlungen oder Guthaben

Ergibt sich aus der Abrechnung eine Nachzahlung, muss der Mieter diese leisten. Bei einem Guthaben steht der Betrag dem Mieter zu und sollte zeitnah erstattet werden.