Ab wann bin ich Eigentümer einer Immobilie?

Beim Immobilienkauf in Deutschland gibt es eine klare rechtliche Unterscheidung zwischen Besitzer und Eigentümer. Es ist wichtig zu wissen, dass der Zeitpunkt des Besitzübergangs nicht immer mit dem Eigentumsübergang übereinstimmt.

Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer

• Besitzer: Die Person, die tatsächlich die Kontrolle über die Immobilie hat (z. B. durch Einzug oder Nutzung).
• Eigentümer: Die Person, die rechtlich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist und umfassende Rechte über die Immobilie hat.

Beim Immobilienkauf ist der Besitzübergang ein separater Schritt, der in der Regel vertraglich geregelt wird.

Zeitpunkt des Besitzübergangs

Der Zeitpunkt, ab dem Sie Besitzer der Immobilie sind, wird im Kaufvertrag festgelegt.

In der Regel erfolgt der Besitzübergang:

• nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises
• mit der sogenannten Schlüsselübergabe, die üblicherweise zeitgleich mit der Kaufpreiszahlung erfolgt

Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie auch alle Lasten und Pflichten, z. B. die Zahlung von Grundsteuer, Versicherungen oder Nebenkosten.

Zeitpunkt des Eigentumsübergangs

Das Eigentum an der Immobilie geht erst dann auf Sie über, wenn:

• Der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde
• Der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde
• Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist.Die Grundbucheintragung kann einige Wochen oder Monate dauern, je nach Bearbeitungszeit des Grundbuchamts

Wichtig: Sie können bereits Besitzer sein, bevor Sie rechtlich Eigentümer sind, wenn die Schlüsselübergabe vor der Grundbucheintragung erfolgt.

Risiken und Schutzmaßnahmen

Da es eine zeitliche Lücke zwischen Kaufpreiszahlung, Besitzübergang und Eigentumsübergang geben kann, sollten Sie folgende Punkte beachten

• Vormerkung im Grundbuch: Mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung sind Sie vor einem Weiterverkauf oder anderen Ansprüchen Dritter geschützt
• Versicherungen: Nach dem Besitzübergang sollten Sie sicherstellen, dass die Immobilie durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert ist



Fazit:

Besitzer einer Immobilie werden Sie mit der Schlüsselübergabe und nach der Zahlung des Kaufpreises. Eigentümer sind Sie jedoch erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Beide Zeitpunkte werden im Kaufvertrag klar geregelt, um Ihre Rechte zu schützen.