Vorfälligkeitsentschädigung?

Was ist das?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, wenn Sie ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung vollständig oder teilweise zurückzahlen möchten.

Sie wird von der Bank als Ausgleich für entgangene Zinseinnahmen berechnet. Hier erfahren Sie, was Sie wissen sollten.

Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

• Vorzeitige Rückzahlung: Sie möchten das Darlehen vorzeitig tilgen, z. B. nach einem Hausverkauf.
• Umschuldung: Sie wechseln zu einem anderen Kreditinstitut, um von besseren Konditionen zu profitieren.
• Kreditkündigung: Sie kündigen den Kredit vor Ablauf der Zinsbindung.

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die Bank berechnet die Entschädigung auf Basis nachfolgender Gesichtspunkte:

• Restschuld: Höhe des noch offenen Darlehensbetrags.
• Zinsbindungsdauer: Wie lange die Zinsbindung noch läuft.
• Marktzinsen: Differenz zwischen vereinbartem Zinssatz und aktuellem Marktzins.

Die Berechnung erfolgt nach zwei Methoden:

• Aktiv-Aktiv-Methode: Annahme, dass die Bank das Geld neu verleiht.
• Aktiv-Passiv-Methode: Annahme, dass die Bank das Geld sicher anlegt.

Kann die Vorfälligkeitsentschädigung umgangen werden?

• Kostenlose Sondertilgung: Prüfen Sie, ob Ihr Darlehensvertrag kostenlose Sondertilgungen erlaubt.
• Ablauf der Zinsbindung: Nach Ablauf der Zinsbindung entfällt die Entschädigung vollständig.
• Kündigung nach 10 Jahren: Nach § 489 BGB können Darlehen mit Zinsbindung nach 10 Jahren ohne Entschädigung gekündigt werden.

Was sollten Sie beachten?

• Kreditvertrag prüfen: Achten Sie auf Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung.
• Beratung nutzen: Lassen Sie sich die Berechnung der Bank genau erläutern oder prüfen.
• Alternativen prüfen: Überlegen Sie, ob ein Verkauf oder eine Umschuldung die Entschädigung rechtfertigt.

Fazit:

Die Vorfälligkeitsentschädigung kann eine teure Angelegenheit sein. Eine gründliche Prüfung Ihrer finanziellen Situation und Ihres Kreditvertrags ist entscheidend, bevor Sie eine vorzeitige Rückzahlung oder Umschuldung in Betracht ziehen.

Bei Fragen stehen wir und unsere Finanzierungspartner Ihnen gerne zur Seite!